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Ein Vermieter betrat den Garten seines Mieters, um Obst zu ernten. Juristen erklären, ob das erlaubt ist.

Älterer Mann mit Schlüssel, steht vor Gartenbank. Jüngerer Mann im Hintergrund pflückt Äpfel von Baum.

Der Spätsommer hatte ein weiches, fast sirupartiges Licht, und der Apfelbaum mitten im kleinen Garten hing schwer vor Früchten. Die Mieterin, die am Küchenfenster vom Laptop aufsah, erstarrte. Da war er, eine Plastik-Kiste in der Hand, und drehte seelenruhig Äpfel von den Zweigen – über dem Blumenbeet, das sie im Frühjahr angelegt hatte. Kein Klingeln. Keine Nachricht. Kein „Passt es gerade?“. Nur ein halbes Winken, als er bemerkte, dass sie ihn beobachtete.

In diesem merkwürdig schwebenden Moment prallten zwei Gedanken aufeinander: „Das sind meine Äpfel“ und „Das ist sein Eigentum.“ Sie ging hinaus, das Herz schlug schneller, als es bei so einer Banalität sollte, und fragte so höflich, wie sie konnte, was er da mache. Er lächelte, sagte, der Baum gehöre ihm seit Jahren und er nehme das Obst immer. Als wäre es das Normalste der Welt.

War es das?

Wem gehört das Obst – und der Raum – wenn man mietet?

Das Merkwürdige am Mieten ist, wie schnell ein Ort, der technisch gesehen „nicht deiner“ ist, sich mehr wie Zuhause anfühlt als irgendwo sonst. Du mähst den Rasen, ziehst bei Regen die Mülltonnen den Weg hinunter, siehst zu, wie sich die Jahreszeiten in diesem kleinen grünen Rechteck verändern. Und irgendwann wirkt die Vorstellung, dass jemand anderes einfach in diesen Bereich laufen kann, fast surreal. Besonders dann, wenn diese Person hereinkommt, um etwas zu pflücken, das du gegossen, beobachtet, vielleicht im Kopf sogar benannt hast.

Jurist:innen für Immobilienrecht sagen: Genau dort beginnt die Spannung. Im Kopf von Vermieter:innen bleibt oft hängen: „mein Haus, mein Grundstück, mein Baum“. Die Realität der Mieter:innen lautet: „mein Zuhause, meine Privatsphäre, meine Ruhe“. Wenn greifbare Dinge wie Obst, Blumen oder sogar Zugangswege genau auf dieser Bruchlinie liegen, bewegen sich Recht und Gefühle nicht immer in dieselbe Richtung.

Ganz wörtlich gehört der Garten in vielen Fällen zur Mietsache. Wenn das Mietverhältnis die Gartennutzung umfasst, sind sich Fachleute einig: Mieter:innen haben das Recht auf ungestörten Gebrauch des gesamten Bereichs. Hinter der trockenen Formel „ungestörter Gebrauch“ steckt etwas sehr Menschliches – das Recht, nicht beobachtet zu werden, nicht überrascht zu werden, sich nicht überfallen zu fühlen. Ein:e Vermieter:in mag weiterhin Eigentümer:in von Boden und Grundbuch sein, doch im Alltag „gehört“ Mieter:innen die Erfahrung, dort zu leben. In dieser Lücke zwischen Eigentum und tatsächlicher Nutzung spielt sich das Apfeldrama ab.

Darf der Vermieter den Garten betreten, um Obst zu pflücken?

Rechtlich ist die erste Frage simpel: Gehört der Garten laut Mietvertrag zur vermieteten Fläche? In den meisten Fällen bei einem privaten Garten, der zu Wohnung oder Haus gehört, lautet die Antwort: ja. Dann kann der/die Vermieter:in ihn nicht wie eine Gemeinschaftsfläche oder den eigenen Kleingarten behandeln. In der Regel braucht es eine Ankündigung und einen sachlichen Grund, um hineinzukommen – so wie beim Betreten der Küche oder des Schlafzimmers. Obst für den eigenen Bedarf zu ernten steht selten auf dieser Liste.

Ein:e Anwält:in für Mietrecht schilderte uns einen Fall, in dem ein:e Vermieter:in wiederholt durch das Seitentor kam, um Pflaumen von einem Baum nahe dem Zaun zu ernten. Zunächst ließ der/die Mieter:in es durchgehen, in der Annahme, es sei eine Ausnahme. Im dritten Jahr fühlte es sich weniger wie eine freundliche Marotte an und mehr wie ein unerlaubtes Betreten. Der/die Mieter:in begann, die Besuche zu filmen und Datum sowie Uhrzeit zu notieren. Als der Streit schließlich rechtlich eingeordnet wurde, erzählte das Muster eine ganz andere Geschichte als „nur ein paar Pflaumen holen“. Es wirkte wie eine missbräuchliche Nutzung des Zugangs und ein Eingriff in die Privatsphäre.

Jurist:innen erklären es so: Vermieter:innen dürfen Gärten aus vernünftigen, mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Gründen betreten – etwa für Besichtigungen, dringende Reparaturen, Sicherheitsfragen – und dann mit angemessener Ankündigung, außer in Notfällen. Ungezwungenes Ernten zählt meist nicht dazu. Heißt das, ein einmaliger Schritt in den Garten führt garantiert zur Klage? Nein. Der Kontext zählt. Gab es eine vorherige Erlaubnis? War es lange gelebte Praxis? Waren die Mieter:innen zu Hause und einverstanden? Dieselbe Handlung kann in einem Verhältnis harmlos wirken und in einem anderen übergriffig. Das Recht zieht die Linien; das Leben füllt sie aus.

Was tun, wenn der Vermieter einfach reinkommt und anfängt zu pflücken?

Der sauberste Schritt, sagen Jurist:innen, ist zugleich der einfachste und der schwerste: früh ansprechen – solange es nur leicht unangenehm ist und nicht schon toxisch. Wenn der/die Vermieter:in in den Garten schlendert und anfängt, eine Tasche mit Obst zu füllen, benenne in ruhiger, klarer Sprache, was passiert. „Ich habe heute niemanden im Garten erwartet. Ich brauche, dass Sie mich vorher fragen, bevor Sie hereinkommen – auch wegen des Obstes.“ Du spielst kein Gerichtsdrama, du setzt eine Grenze in Alltagssätzen.

Nach dem ersten Gespräch hilft eine kurze schriftliche Bestätigung. Zwei, drei Zeilen reichen: „Nur zur Klarstellung: Ich brauche eine Ankündigung, bevor Sie den Garten betreten. Das beeinträchtigt mein Gefühl von Privatsphäre deutlich.“ Diese kleine digitale Spur kann später enorm wichtig werden, wenn sich die Situation zuspitzt. Sie zeigt, dass du das Verhalten nicht als normal akzeptiert hast. Viele Mieter:innen lassen diesen Schritt aus, weil er formell oder kleinlich wirkt. Doch Jurist:innen wiederholen leise immer dasselbe: Wer Dinge festhält, dessen Darstellung trägt Monate später besser.

Ein:e Fachanwält:in formulierte es so:

„Die Rechtslage zum Zutritt ist ziemlich klar. Was die Lage unübersichtlich macht, ist Schweigen. Wenn niemand sagt: ‚Das ist nicht okay‘, beginnen beide Seiten, sehr unterschiedliche Geschichten darüber zu glauben, was akzeptabel ist.“

Für Leser:innen in dieser unangenehmen Zwischenzone helfen ein paar praktische Anker:

  • Lies deinen Mietvertrag und prüfe, was dort zu Garten und Zutritt steht.
  • Führe ein kurzes Protokoll über unangekündigte Besuche: Datum, Uhrzeit, was passiert ist.
  • Reagiere mindestens einmal schriftlich – bestimmt, aber höflich –, wenn du deine Privatsphäre verletzt siehst.
  • Sprich mit einer örtlichen Mieterberatung oder einem Wohnungs-/Mieterverein, wenn sich das Muster wiederholt.
  • Eskaliere formell erst, wenn wiederholte, dokumentierte Verstöße deinen Alltag beeinträchtigen.

Wenn Obst, Zäune und Gefühle kollidieren

Am Mietleben gibt es eine merkwürdige Intimität, über die kaum jemand spricht. Jemand anderes besitzt Wände und Land um dich herum – aber du bist es, der um 2 Uhr morgens das Stöhnen der Heizung hört, der den exakten Winkel des Nachmittagslichts auf der Terrasse kennt. Dieses geteilte Wissen kann entweder ein sanftes Verständnis schaffen oder eine scharfe Kante. Ein:e Vermieter:in, der/die in „deinen“ Garten greift, um „sein/ihr“ Obst zu holen, ist der Moment, in dem diese Kante sichtbar wird.

Auf einer rein juristischen Liste wirken Regeln zu Zutritt und Zugang ordentlich und klar. In der gelebten Realität stoßen sie auf Familientraditionen, Geldsorgen, Stolz und manchmal schlichtes Missverständnis. Viele ältere Vermieter:innen sind in einer Zeit groß geworden, in der man kurz vorbeikam, durchs Gartentor ging und niemand das hinterfragte. Viele jüngere Mieter:innen haben ein stärkeres Verständnis von Privatsphäre und Einwilligung. Wenn diese Zeitlinien an einem Baum voller Birnen kollidieren, prallen eigentlich unterschiedliche Vorstellungen von „normal“ aufeinander.

Und wo lässt das die Person, die am Küchenfenster steht und zusieht, wie der/die Vermieter:in in „ihrem“ Garten eine Kiste füllt? Irgendwo zwischen Lehrbuchrecht und Küchentisch-Diplomatie. Zwischen Rechten, die du durchaus hast, und Gesprächen, die du lieber nicht führen würdest. Menschlich ist die Frage darunter schlicht und roh: Wer darf entscheiden, wie sich Zuhause anfühlt? Vermieter:innen, Mieter:innen, Anwält:innen und Gerichte geben jeweils nur Teilantworten. Den Rest verhandelt man in Textnachrichten, unangenehmen Gesprächen am Tor – und ja, im leisen Rascheln von Obst, das gepflückt wird, ohne dass jemand gefragt hat.

Kernpunkt Detail Nutzen für Leser:innen
Zugang zum Garten Der Garten ist in der Regel Teil der Mietsache und fällt unter das Recht auf „ungestörten Gebrauch“. Verstehen, wann die Anwesenheit des/der Vermieter:in eine unzulässige Einmischung sein kann.
Ernte von Obst Ernten ohne Zustimmung gehört meist nicht zu den „vernünftigen“ Zutrittsgründen im Rahmen der Verwaltung der Mietsache. Einordnen, ob der/die Vermieter:in Obst und Pflanzen in deinem Bereich rechtmäßig pflücken darf.
Reaktion der Mieter:innen Frühzeitiger Dialog, schriftliche Spur, dann rechtliche Beratung, wenn sich die Besuche wiederholen. Konkreten Handlungsplan haben, um Privatsphäre zu schützen, ohne unnötig zu eskalieren.

FAQ

  • Darf mein Vermieter meinen Garten ohne Ankündigung betreten? In der Regel nein, wenn der Garten Teil deiner gemieteten Fläche ist. Es sollte eine Ankündigung geben und einen sachlichen, mit dem Mietverhältnis verbundenen Grund.
  • Wem gehört das Obst an einem Baum in meinem gemieteten Garten rechtlich? Der/die Vermieter:in ist Eigentümer:in des Baums, aber dein Nutzungsrecht an der Fläche bedeutet, dass er/sie nicht einfach hineinlaufen und Obst nehmen darf, ohne Zutrittsregeln zu beachten.
  • Was soll ich tun, wenn mein Vermieter immer wieder in den Garten kommt? Sprich es ruhig an, bestätige es schriftlich, protokolliere die Besuche und hole dir Rat bei einer Mieterorganisation, wenn es sich fortsetzt.
  • Darf ich das Schloss am Gartentor austauschen, um meinen Vermieter zu stoppen? In der Regel solltest du Schlösser nicht ohne Erlaubnis ändern; du kannst aber z. B. um klare Zutrittsregeln bitten oder eine zusätzliche Verriegelung nach Absprache anbringen.
  • Kann das als Belästigung gelten? Wenn wiederholte, unangekündigte Besuche dich einschüchtern oder beobachtet fühlen lassen, kann das nach Einschätzung von Jurist:innen in Richtung Belästigung gehen und formelle Schritte rechtfertigen.

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